Kanzlei für Erbrecht
Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee
JUDr. Heinz Tausendfreund
Anwalt für Erbrecht
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.(DVEV)
- Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. (dvvb)
Soforthilfe - 07532-4339923
Meine besondere Dienstleistung
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Ich habe bereits 2009 erfolgreich die Ausbildung zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) abgeschlossen.
In den nächsten 10 Jahren werden in Deutschland rund 3 Billionen Euro vererbt. Wie wichtig ein gut überlegtes und vor allem richtig formuliertes Testament ist, ist vielen klar. Übersehen wird aber häufig, dass es trotz aller Maßnahmen im Vorfeld im Erbfall zu Streitigkeiten kommen kann oder die Erben sich außer Stande sehen, die gewünschte Aufteilung vorzunehmen. Gründe sind fehlende Zeit, zu große Entfernung zum eigenen Wohnort oder auch fehlendes Wissen über die richtige Vorgehensweise.
Häufig ist schon das Thema dauerhafte Grabpflege eine ernst zu nehmende Hürde. Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um eine professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige, neutrale, objektive Person, die optimaler Weise selbst nicht am Erbe beteiligt sein sollte. Der Testamentsvollstrecker sorgt als Treuhänder des Verstorbenen dafür, dass dessen Wille exakt umgesetzt wird.
Die wichtigsten Aufgaben eines Testamentsvollstreckers im Überblick:
- Die Sicherung des Nachlasses sowie die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Abgabe der Erbschaftsteuererklärung für die Erbengemeinschaft
- Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse und Auflagen
- Verteilung des Erbes an die Erbengemeinschaft
- Abschließende Dokumentation der Kosten und der finalen Verteilung an die Erben
Lassen Sie uns Ihre Fragen besprechen!
Erbrecht
Erbrecht
Der Nacherbe wird erst Erbe, wenn der Nacherbfall eintritt. Bis dahin ist ein anderer Erbe, nämlich der Vorerbe. Wann der Nacherbfall eintritt, bestimmt der Erblasser. Meistens ist dies der Todesvorerben, manchmal der Zeitpunkt der Wiederverheiratung des Vorerben oder ein bestimmtes Alter eines der Beteiligten. Dem Nacherben steht schon vor dem Nacherbfall eine rechtliche Position, das Nacherbenanwartschaftsrecht zu. Dieses Recht kann übertragen und vererbt werden. Regelmäßig ist der Vorerbe in seiner Verwendung des Nachlasses mehr oder weniger beschränkt, damit auch der Nacherbe noch etwas erhält. Ist der Vorerbe nicht befreit, dann erhält er nur die Nutzungen.
Der Nacherbe hat gegenüber dem Vorerben Kontroll- und Informationsrechte.